Leerverkäufe – Netto-Leerverkaufspositionen – Short-Selling

Wer wettet gegen Deutsche Bank, Lufthansa und Co.?

Es ist möglich, mit fallenden Aktienkursen Geld zu verdienen – wenn auch moralisch umstritten. Investoren setzen dazu auf Leerverkäufe. Sie leihen sich Aktien und bauen auf fallende Kurse. Sinkt der Aktienkurs, können die „Shortseller“ die Titel später zu einem günstigeren Kurs zurückkaufen und dem Verleiher zurückgeben. Die Differenz ist der Profit.

Die Leerverkauf-Datenbank des Handelsblatts zeigt alle Leerverkäufe von Investoren („Positionsinhaber“), die mehr als 0,5 Prozent der ausstehenden Aktien eines Unternehmens („Aktiengesellschaft“) ausmachen und daher im Bundesanzeiger veröffentlicht werden müssen. Weitere Details in unseren  FAQ.

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Daten zur Aktiengesellschaft:

Aktuell bestehen zu diesem Wert Netto-Leerverkaufspositionen mit einem Volumen von mindestens 0,5 Prozent der ausgegebenen Aktien. Kumuliert bestehen veröffentlichte Netto-Leerverkaufspositionen in Höhe von Prozent der ausgegebenen Aktien.

Es liegen von insgesamt Inhabern Einträge zu diesem Wert vor.

Daten zum Inhaber:

Aktuell hat dieser Inhaber zu Aktiengesellschaften Netto-Leerverkaufspositionen mit einem Volumen von mindestens 0,5 Prozent der ausgegebenen Aktien.

Insgesamt liegen zu Aktiengesellschaften Einträge dieses Inhabers vor.

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Canada Pension Plan Investment Board
Datum: 2017-05-05
Position: 4.44 %

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Was ist ein Leerverkauf?

Um von fallenden Kursen zu profitieren, leihen sich Investoren („Positionsinhaber“) bei anderen Marktteilnehmern Aktien – zum Beispiel von Fonds. Die Investoren verkaufen die geliehenen Aktien. Fällt der Aktienkurs wie geplant, können die im Fachjargon auch als „Shortseller“ bezeichneten Investoren die Titel später zu einem günstigeren Kurs zurückkaufen und dem Verleiher zurückgeben. Die Differenz zwischen dem Verkaufs- und dem gesunkenen Rückkaufskurs streichen die Leerverkäufer als Profit ein. Der Verleiher erhält eine Leihgebühr.

In der Praxis können auch spezielle Wertpapiere eingesetzt werden, um auf fallende Aktienkurse zu setzen. Solche Positionen müssen ebenfalls in die Berechnung von Leerverkaufspositionen für diese Datenbank herangezogen werden.

Woher stammen die Daten in dieser Datenbank?

In der EU müssen Investoren Regulierungsbehörden melden, wenn sie mehr als 0,2 Prozent des Aktienvolumens eines Unternehmens für Leerverkäufe halten. Öffentlich gemacht werden müssen Positionen aber erst, sobald 0,5 Prozent des Volumens überschritten werden. Diese Positionen werden im Bundesanzeiger veröffentlicht – und von dort stammen die hier gezeigten Daten.

Was genau zeigen die Daten?

Bei der Berechnung der Leerverkaufsposition muss nur der Nettowert angegeben werden. Investoren mit Positionen, die auf steigende Kurse setzen, können diese in der Regel mit eventuellen Leerverkaufspositionen verrechnen. Angegeben werden also die ermittelten Netto-Leerverkaufspositionen im Verhältnis zu den ausstehenden Aktien. In die Berechnung müssen alle Wertpapiere einfließen, die von der Preisentwicklung der betrachteten Aktie abhängen, also etwa auch Optionen oder CFD.

Zu welchen Aktien finden sich Informationen?

Zu sämtlichen zum Handel zugelassenen Aktien müssen Netto-Leerverkaufspositionen gemeldet werden, also auch zu Titeln im sogenannten Freiverkehr.

Wie aktuell sind die Daten?

Netto-Leerverkaufspositionen, die der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungaufsicht mitzuteilen und im Bundesanzeiger zu veröffentlichen sind, müssen bis 15:30 Uhr des darauf folgenden Handelstages mitgeteilt und auch bis dahin im Bundesanzeiger publiziert werden. Die Netto-Leerverkaufsposition muss um 24 Uhr des Handelstags ermittelt werden und dann also spätestens um 15.30 Uhr am folgenden Handelstag veröffentlicht werden. Zwischen der Veröffentlichung im Bundesanzeiger und der Aufnahme in diese Datenbank können Verzögerungen von wenigen Minuten auftreten.

Warum kann ich auf manche Daten nicht zugreifen?

Das Handelsblatt bietet sämtliche Daten wie im Bundesanzeiger veröffentlicht zum freien Zugriff an. Doch einzelne Zusatzinformationen, Berechnungen und Schätzungen stehen nur Digitalpass-Nutzern zur Verfügung. Den Digitalpass können Sie hier testen.

Was passiert bei einem Unterschreiten der 0,5-Prozent-Schwelle?

Fällt eine Netto-Leerverkaufsposition unter 0,5 Prozent muss die Größe der Position nach Unterschreitung der Schwelle ebenfalls mit den gleichen Fristen gemeldet werden (zum Beispiel 0,45 Prozent). Danach ist die Größe der Position öffentlich nicht mehr zu verfolgen. Erst bei einem erneuten Erreichen oder Überschreiten der 0,5-Prozent-Schwelle ist wieder eine Meldung fällig.

Wo finde ich noch mehr Details?

Offizielle Fragen und Antworten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu den Veröffentlichungen der Netto-Leerverkaufspositionen finden sich hier.

Die deutsche Fassung der EU-Leerverkaufsverordnung vom 14. März 2012 findet sich hier zum Download.

*Angegebene Gewinne und Kaufpreise sind Schätzungen auf Basis des Schlusskurses der Aktie am Tag der letzten Aktion. Positionen unter der Veröffentlichungsschwelle von 0,5 Prozent werden nicht berücksichtigt.

Disclaimer: Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Für etwaige Fehler übernimmt das Handelsblatt keine Haftung. Alle Informationen stellen keine Anlageberatung dar, insbesondere geben sie keine Empfehlung zum Kauf, Verkauf, Leihen oder Verleihen der genannten Wertpapiere. Bei den Angaben zu den Positionsgrößen in Euro und Gewinnen/Verlusten mit Leerverkäufen handelt es sich um grobe Schätzungen auf Basis des Xetra-Aktienschlusskurses des Handelstags, für den der Leerverkauf gemeldet wurde.

Quellen: Bundesanzeiger, vwd, Handelsblatt-Berechnungen.
Erstellt von Handelsblatt und Data Science and Stories.

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